Kosten und Voraussetzungen der Eintragung
Kosten und Beitragspflicht
Für die Eintragung als Ausstellerin/Aussteller von Energieausweisen beträgt die Eintragungsgebühr inklusive erstem Jahresbeitrag 35 Euro zzgl. MwSt. Der Jahresbeitrag in den darauf folgenden Jahren beträgt 25 Euro zzgl. MwSt.
Zu Beitragspflicht und Rechnungen lesen Sie bitte die Ziffern 4.2 und 5.3 des Regelhefts.
Voraussetzungen der Eintragung
- Personenbezogene Eintragung, die Firma von Angestellten kann mit angezeigt werden.
- Austellungsberechtigung für Energieausweise gemäß § 88 GEG mit Erst- und Zweitqualifikation oder § 113 GEG müssen nachgewiesen werden.
- Eine geeignete Haftpflichtversicherung muss vorhanden sein.
Die ausführlichen Anforderungen können Sie nachlesen unter Ziffer 2 des Regelhefts.
Hinweis: Bei der Expertendatenbank der dena handelt es sich nicht um die Energieeffizienz-Expertenliste für Förderprogramme des Bundes
Informationen zur Energieeffizienz-Expertenliste erhalten Sie hier.
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Informationen rund um den Energieausweis
Für Ausstellerinnen/Aussteller: Kosten und Voraussetzungen der Eintragung
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Regelheft Ausstellerin/Aussteller von Energieausweisen
Energieeffizienz-Expertenliste für Förderprogramme des Bundes
Kontakt
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