Hintergrund

Die Grundlage für die internationale Klimapolitik bildet die Klimarahmenkonvention der Vereinten Nationen. Sie wurde von 192 Staaten ratifiziert und trat 1994 in Kraft. Die Klimarahmenkonvention beinhaltet die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Erforschung der Erderwärmung und der gemeinsamen Suche nach Möglichkeiten, den Klimawandel abzuschwächen und seine Folgen zu bewältigen. Eine Ergänzung der Klimarahmenkonvention ist das Kyoto-Protokoll aus dem Jahr 1997. Es gibt verbindliche Reduktionen der Treibhausgasemissionen der unterzeichnenden Länder vor.

Das aktuelle Energie- und Klimapaket der EU ist in der Strategie „Europa 2020: eine neue europäische Strategie für Beschäftigung und Wachstum“ verankert. Bestandteil sind die sogenannten „20-20-20-Ziele“ der EU. Sie sehen bis 2020 u.a. die Reduktion der Treibhausgasemissionen um 20 Prozent im Vergleich zum Jahr 1990, die Reduktion des Energieverbrauchs um 20 Prozent und die Erhöhung des Anteils der regenerativen Energien auf 20 Prozent am Energiemix vor.

Vor diesem Hintergrund hat die Europäische Kommission verschiedene Förderprogramme aufgelegt: Intelligent Energy Europe (IEE), Enterprise Europe Network (EEN), Eco-innovation und Marco Polo. Das Projekt COHERENO wurde im Rahmen von IEE gefördert.

Für die beschriebenen Energieeffizienzziele der EU spielt die Sanierung des Gebäudebestands eine bedeutende Rolle, da sich darin ein besonders großes Energieeinsparpotenzial verbirgt. Mit der aktualisierten EU-Richtlinie 2010/31/EU zur Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (Energy Performance of Buildings Directive, EPBD Recast) soll die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden und Gebäudeteilen vorangetrieben werden. Deshalb sind die EU-Mitgliedsstaaten angehalten, entsprechende Mindestanforderungen der Energieeffizienz festzulegen, die alle fünf Jahre überprüft werden. Ziel der Richtlinie ist es, dass EU-weit ab dem 01.01.2021 nur noch Niedrigstenergiegebäude gebaut werden.

Die deutsche Bundesregierung hat diese internationalen Energieeffizienzziele zuletzt im Energiekonzept im Jahr 2010 konkretisiert und durch ein umfangreiches Gesetzespaket im Sommer 2011 ergänzt. U.a. soll bis zum Jahr 2020 der CO2-Ausstoß um 40 Prozent im Vergleich zum Jahr 1990 reduziert und der Anteil der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien am Bruttostromverbrauch auf mindestens 35 Prozent erhöht werden. Im Gebäudebestand soll der Wärmebedarf von Gebäuden im Vergleich zum Jahr 2008 bis 2020 um 20 Prozent reduziert werden. Außerdem wird mit einer Verdopplung der energetischen Sanierungsrate ein nahezu klimaneutraler Gebäudebestand bis 2050 angestrebt.

 
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie